Mir ist wichtig, dass Sie sich nicht nur fachlich gut aufgehoben fühlen, sondern auch vor Beginn Ihrer Behandlung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der vereinbarten Leistung, dem Zeitaufwand und den gegebenenfalls benötigten Materialien. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen eine Orientierung über die Kosten meiner naturheilkundlichen Leistungen.
Sollten im Rahmen Ihrer Behandlung zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für Medikamente, Verbrauchsmaterialien oder Fremdleistungen, informiere ich Sie darüber vorab, soweit diese Kosten vorhersehbar sind.
Für die erstmalige fachliche Einschätzung eines gesundheitlichen Problems berechne ich 2,25 € pro Minute (135 € pro Stunde).
Die Leistung umfasst je nach individuellem Bedarf:
Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Anliegens. Vor Beginn der kostenpflichtigen Leistung informiere ich Sie über den voraussichtlichen Zeitaufwand und die zu erwartenden Kosten.
Mir ist wichtig, dass Sie die besprochenen Inhalte und Ihren individuellen Therapieplan nachvollziehen können. Deshalb unterscheide ich zwischen ergänzenden Rückfragen zu einem bereits besprochenen Anliegen und einer weiterführenden fachlichen Leistung.
Kurze Rückfragen zum bestehenden Anliegen sowie einfache Erläuterungen zum bereits erstellten Therapieplan sind im Rahmen der ursprünglichen Beratung enthalten, sofern hierfür keine erneute umfangreiche Befundauswertung oder eigenständige fachliche Beurteilung erforderlich ist.
Erfordert eine Rückfrage eine weitergehende schriftliche Beurteilung, eine erneute Auswertung von Befunden oder eine umfangreichere Beratung, informiere ich Sie vorab über den zusätzlichen Zeitaufwand und das dafür vereinbarte Honorar.
Die Einordnung erfolgt nach dem tatsächlichen Umfang der erforderlichen fachlichen Arbeit und nicht allein danach, wie viel Zeit seit dem ursprünglichen Termin vergangen ist.
Ergibt sich im Verlauf der Betreuung ein weiteres, eigenständiges gesundheitliches Problem, das eine neue Anamnese, Befundbewertung oder Therapieplanung erfordert, wird die dafür notwendige fachliche Einschätzung gesondert berechnet.
Hierfür gilt mein Honorar von 2,25 € pro Minute. Bereits vorliegende Informationen und Befunde werden selbstverständlich berücksichtigt, soweit sie für das neue Anliegen relevant sind.
Ob eine neue Beschwerde ein eigenständiges Anliegen darstellt oder mit einem bereits besprochenen Problem zusammenhängt, beurteile ich anhand der individuellen Situation.
Mir ist eine faire und nachvollziehbare Zusammenarbeit wichtig. Bevor zusätzliche kostenpflichtige Leistungen erbracht werden, informiere ich Sie über den voraussichtlichen Aufwand und das vereinbarte Honorar.
So wissen Sie, welche Kosten entstehen, und können in Ruhe entscheiden, ob Sie die weiterführende Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Heilpraktikerleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Einzelne gesetzliche Krankenkassen können freiwillige Zusatzleistungen anbieten.
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten Kosten je nach Tarif und individuellen Vertragsbedingungen teilweise oder vollständig.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über den Umfang der möglichen Erstattung.
Wichtig: Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten erstattet. Eine vollständige Erstattung kann nicht garantiert werden.
Ich bin nicht verpflichtet, mit Ihrer Versicherung zu korrespondieren. Bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen unterstütze ich Sie jedoch gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Bei laufenden Behandlungen können schriftliche Rückfragen, die Übermittlung von Befunden und kurze Abstimmungen hilfreich sein.
Vor Beginn einer kostenpflichtigen schriftlichen Beratung informiere ich Sie über den voraussichtlichen Zeitaufwand und das dafür anfallende Honorar. Eine kostenpflichtige Beratung erfolgt nach entsprechender Abstimmung.
Die Abrechnung richtet sich nach der zuvor vereinbarten Vergütung und dem tatsächlichen Leistungsumfang. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker kann dabei als Orientierung dienen.
Ich vergebe feste Behandlungstermine, um ausreichend Zeit für jede Patientin und jeden Patienten einzuplanen.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine möglichst frühzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, ab.
Bei kurzfristigen Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Ausfallhonorar anfallen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins zu berücksichtigen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung und dem vor Behandlungsbeginn abgestimmten Honorar.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) dient als Orientierung für die Abrechnung. Es handelt sich nicht um eine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung mit allgemein verbindlichen Höchstsätzen.
Vor Beginn einer Behandlung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zum Ablauf, zum Honorar und zu möglichen Zusatzkosten zu stellen.
Die Praxisbedingungen werden Ihnen vor beziehungsweise bei der Terminvereinbarung zugänglich gemacht. Soweit sie Vertragsbestandteil werden sollen, erfolgt ihre Einbeziehung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Mir ist eine offene, nachvollziehbare und respektvolle Zusammenarbeit wichtig.
Naturheilpraxis Erber
Zülpicher Straße 1
52349 Düren
Tel: 02421-9590155
E-Mail:
| Montag | 12:00–18:00 |
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Notfalltermine und Hausbesuche sind möglich.
An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Praxis geschlossen.